Kreditratgeber

Der Akzeptkredit

Im Gegensatz zu einem Kredit, bei dem sich jemand von einer Bank Geld leiht, handelt es sich bei einem Akzeptkredit um eine Kreditleihe. Um einen Akzeptkredit zu erhalten, muss der Kreditnehmer einen Wechsel über den vereinbarten Betrag ausstellen, der auf die Bank gezogen ist und von dieser akzeptiert wird. Diesen Wechsel nennt man auch Tratte. Die Bank verpflichtet sich mit dem Akzept, bei Fälligkeit des Wechsels den Betrag an denjenigen zu zahlen, der den akzeptierten Wechsel vorlegt. In der Regel vergeben Banken nur solche Akzeptkredite, bei denen der Aussteller sich verpflichtet, den Wechselbetrag spätestens einen Tag vor Fälligkeit bereitzustellen. Akzeptkredite werden nur Unternehmen gewährt, wobei das ausstellende Unternehmen über eine erstklassige Bonität verfügen muss.

Dafür sind die Kosten eines Akzeptkredits meist niedriger als für herkömmliche Darlehen. Der Kunde kann den akzeptierten Wechsel entweder an einen seiner Gläubiger zur Begleichung eigener Verbindlichkeiten weitergeben, oder er reicht den Wechsel zum Diskont ein. Bei einem Diskont wird ihm der Wechselbetrag abzüglich eines Abschlags, dem so genannten Diskont, ausgezahlt.

Besondere Bedeutung hat ein Akzeptkredit auch im Außenhandel. Gerade für ausländische Lieferanten ist es oft nicht so einfach, die Bonität eines deutschen Käufers zu überprüfen. Dabei kann ein so genannter Rembourskredit hilfreich sein, wie der Akzeptkredit im Zusammenhang mit einem Auslandsgeschäft genannt wird. Bei einem Rembourskredit verpflichtet sich die Bank des Importeurs in Deutschland, eine Tratte zu akzeptieren, die vom Exporteur auf sie gezogen wurde. Gleichzeit wird mit dem deutschen Importeur ein Vertrag abgeschlossen, in dem er sich bereit erklärt, den Wechselbetrag bei Fälligkeit bereitzustellen.