Kreditratgeber

Mietbürgschaften ermöglichen Mietern Kaution trotz knapper Kasse

Bei der Anmietung einer Wohnung ist es in der Regel erforderlich, eine Mietkaution zu entrichten. Die Höhe der Mietkaution ist gemäß §551 Abs.3 BGB auf drei Nettokaltmieten begrenzt. Angesichts derzeit deutlich steigender Mietpreise können hier gerade bei größeren Mietobjekten beachtliche Summen zusammen kommen, die den einen oder anderen Mieter vor ernsthafte Probleme stellen. Ein Mieter der keine Kaution zahlen kann, wird im Allgemeinen jedoch die gewünschte Wohnung nicht erhalten. Auf eine Ratenzahlung, wie sie der Gesetzgeber zwar erlaubt, lassen sich viele Vermieter aufgrund schlechter Erfahrungen nicht ein.

Knapp bei Kasse? - Mietbürgschaften bietet Alternative zum Kredit

Mieter die ihre Kaution nicht zahlen, können zwar auf bekannte Kreditlösungen, wie den Dispositionskredit (Dispo) setzen. Aufgrund sehr hoher Zinsverpflichtungen raten Experten jedoch davon ab. Teure Kredite können jedoch mit Hilfe von Mietbürgschaften umgangen werden. Bei einer Mietbürgschaft werden die Verpflichtungen einer Vertragspartei von einem Dritten - dem Bürgen - übernommen. Mietbürgschaften können daher genutzt werden, um die Einmalzahlung der Kaution zu vermeiden. Eine derartige Bürgschaftslösung ist für den Mieter vorteilhaft, weil er hierdurch der Festlegung liquider Mittel aus dem Wege geht. Er kann das Kautionsgeld anderweitig verwenden, etwa um die Einrichtung der neuen Wohnung zu finanzieren.

Die Bürgschaftslösung aus Vermietersicht

Für den Vermieter macht es rechtlich gesehen keinen Unterschied, ob die Kaution als Barkaution oder als Bürgschaft gestellt wird. Kommt es zu einem Schaden, kann der Vermieter die benötigte Summe von der Kautionsversicherung oder Bank (je nach Vertragsausführung) abrufen. In der Praxis genießt der Vermieter sogar Vorteile im Vergleich zur Barkaution. Die Zinsabrechnung sowie die Verwaltung der Mietkautionskonten entfällt. Zudem werden die Mieter vor Abschluss der Police einer Bonitätsprüfung unterzogen.

Die Bürgschaft ist für beide Seiten, insbesondere für den Mieter mit Vorteilen verbunden. Zur Beschaffung einer Mietkautionsbürgschaft müssen Mieter heute nicht mehr ihre Verwandten, Freunde oder Bekannte um Unterstützung bitten. Es gibt verschiedene Kautionsunternehmen, welche die Mietbürgschaft ähnlich einer Versicherung stellen. Der Mieter zahlt jährlich eine Prämie an den Kautionsanbieter, welcher hierfür die Mietsicherheit an den Vermieter stellt.